Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hierbei handelt es sich um die Bestätigung der Baubehörde, dass die Räume und/oder Wohnräume, die im beiliegenden Aufteilungsplan benannt sind, in sich als abgeschlossen gelten. Die Bescheinigung ist mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Gründung von Teileigentum.


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