Architektenleistung
Die zu erbringende Leistungen eines Architekten. Ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Gesamtleistung bei Wohngebäuden besteht im Wesentlichen aus „Grundlagenermittlung, Genehmigungsplanung, Mitwirkung bei Vergaben, Vorplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung, Entwurfsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Objektbetreuung und Dokumentation“.

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