Eigenleistung
Arbeit, die der Bauherr selbst erbringt, bzw. von Dritten ausführen lässt. Der Umfang der Eigenleistungen sollte vor Vertragsabschluss definiert werden. Risikopotential für den Bauherrn liegt in der zeitlichen Koordination der Eigenleistung. Ein Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer für in Eigenleistung durchgeführte Arbeiten besteht nicht. Die Ausführung der Arbeiten muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

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