Erbbauzins
Jährlich wiederkehrende, auf die Dauer von meist 99 Jahren zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten vereinbarte Zahlung für das Erbbaurecht auf einem Grundstück. Sie wird im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte kann das Grundstück beleihen. Oftmals ist der Erwerb eines Erbbaurechts günstiger als ein Grundstückskauf. Der jährliche Erbbauzins beträgt üblicherweise 4% des Bodenwertes.

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