Instandhaltungsrückstellung
Zahlungen von Eigentümern von i.d.R. WEG-Eigentum, zur Verwaltung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wird i.d.R. auf Basis des m²-Eigentumsanteil berechnet. Die Festlegungen werden in der Eigentümerversammlung beschlossen.

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