Variabler Zins
Bei Vereinbarung eines variablen Zinssatzes kann das Kreditinstitut den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktlage anpassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit, den Darlehensvertrag unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit aufzulösen.

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